AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Elisabeth Hahn und dem Auftraggeber. Elisabeth Hahn ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung erfolgt per E-Mail.
Angebote können individuell erstellt werden. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Die Preise für Brautstylings einschließlich Gästestylings sind transparent auf der Website zu finden.
Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden individuell berechnet. Innerhalb Leipzigs fallen keine Kosten an, außerhalb 0,60 ct/ km. Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis 3 Tage vor dem Termin 75% – 4 – 7 Tage vor dem Termin 50% – 8 – 14 Tage vor dem Termin 25% – ab 15 Tagen vor dem Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.
Ausfall der Leistung
Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.
Gewährleistung
Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Stylistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
Namensnennung
Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.
Verwendung von Bild- und Videomaterial
Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artists.
Besonderheiten beim Brautstyling:
Probetermin
Termine für die Probe sind von Montag bis Samstag zwischen 10 und 17 Uhr und finden im Wohnort der Stylistin (Ritterstraße 7, 04109 Leipzig) statt. Hierfür meldet sich die Stylistin ungefähr drei Monate vor dem Hochzeitstermin, um einen Probetermin zu vereinbaren.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten. Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin 80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin 60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin